Voraussetzungen

Das Konzept orientiert sich an Senioren ab 60 Jahren, die sich weitgehend selbst versorgen können. Auch jüngere Körperbehinderte, können die Wohnungen beziehen.

Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer der Partner 60 Jahre alt ist.
Das betreute Wohnen eignet sich nicht für Schwerstpflegebedürftige wenn eine permanente Dauerversorgung, wie sie nur in einem Pflegeheim erbracht werden kann, nötig ist.
Normalerweise ist es aber möglich, bei Pflegebedarf, noch viele Jahre in der eigenen Wohnung zu verbringen.

Die AWO hat das Ziel, den Mietern so lange wie irgend machbar, den Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen.

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